Stadtratssitzung am 11.11.2025 - Beschlussfassungen
In der Stadtratssitzung der Stadt Münchenbernsdorf am 11.11.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 011125 – Änderung der Tagesordnung zur Stadtratssitzung 11.11.2025 Dem Antrag auf Absetzung einer Beschlussvorlage von der Tagesordnung zur Stadtratssitzung am 11.11.2025 entspr. § 4 (4) der Geschäftsordnung der Stadt Münchenbernsdorf wird zugestimmt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Der Beschlussvorschlag 121125 – Tagesordnungspunkt 15 – Vergabe Baumpflege Sportplatz - wird zum jetzigen Zeitpunkt als nicht dringlich betrachtet. Grund: Einige kranke Bäume wurden bereits gefällt, die anderen Bäume entästet, Totholz entfernt und stellen zum jetzigen Zeitpunkt keine Gefahr mehr da. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 11/ 0/ 0*)
Beschluss-Nr.: 021125 – Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 30.09.2025 - ÖT Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Genehmigung der Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 30.09.2025 – Öffentlicher Teil. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 10/ 0/ 1*)
Beschluss-Nr.: 031125 – 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf stimmt der vorliegenden 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 nebst Anlagen zu. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 11/ 0/ 0*)
Beschluss-Nr.: 041125 – Vergabe Austausch Fenster Trauerhalle Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Vergabe Lieferung von Fenstern in der Trauerhalle Münchenbernsdorf an die Firma Tischlerei Günther, Inh. Bernd Günther, Tautendorfer Weg 8a, 07589 Münchenbernsdorf zu einer Bruttosumme in Höhe von 15.562,39 €. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 11/ 0/ 0*)
Beschluss-Nr.: 051125 – Aufhebungsbeschluss Vergabe Planungsleistung Leistungsphase 1-2 Ausbau Bahnhofstraße Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses-Nr.: 130925 vom 02.09.2025 - Vergabe der Planungsleistung Ausbau Bahnhofstraße Leistungsphase 1-2. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 11/ 0/ 0*)
Beschluss-Nr.: 061125 – Vergabe Planungsleistung Leistungsphase 1-8 Ausbau Bahnhofstraße Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 1-8 für den grundhaften Ausbau der Bahnhofstraße an die Firma Ingenieurbüro Frölich, Alfred-Brehm-Straße 46, 07589 Münchenbernsdorf in Höhe von 93.698,67 € brutto zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 11/ 0/ 0*)
Beschluss-Nr.: 071125 – Vergabe Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten Gaststätte am See Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Vergabe Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten an die Firma Matthias Kirchhof, Thomas-Müntzer-Straße 7, 07589 Münchenbernsdorf zu einer Bruttosumme in Höhe von 14.366,13 €. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 10/ 0/ 1*)
Beschluss-Nr.: 081125 – Vergabe Holzarbeiten zur Dachsanierung Gaststätte am See Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Vergabe von Holzarbeiten zur Dachsanierung an die Firma Zimmerei Kertscher, Waldstraße 9, 07589 Münchenbernsdorf zu einer Bruttosumme in Höhe von 21.510,32 €. Abstimmungsergebnis: 15/ 10/ 9/ 0/ 1*) Nach § 38 ThürKO war 1 Stadtratsmitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr.: 091125 – Abwägungsentscheidung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes als Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB
Auf Grundlage der vorliegenden Begründung entscheidet die Stadt Münchenbernsdorf unter Abwägung der öffentlichen- und privaten Belange in der Innenstadt Münchenbernsdorf ein Sanierungsgebiet förmlich festzulegen. Ein schonender Interessenausgleich wird durch die Anwendung des vereinfachten Sanierungsverfahrens gewahrt. Die verfolgten Sanierungsziele sind mit dem Entfall der Genehmigungspflicht nach §144 Abs. 1 BauGB umsetzbar und die Stadt erhält mit den verbleibenden Rechtsmitteln des §143 Abs. 2 BauGB sowie §144 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit die Sanierungsziele und städtebaulichen Missstände im Innenstadtgebiet wirksam zu beseitigen. Die Stadt Münchenbernsdorf gewichtet hierbei die vorliegenden Eingriffsmöglichkeiten der Kommune mit den privaten Belangen und wägt wie Folgt ab.
Das Innenstadtgebiet wird gemäß beigefügter Anlage begrenzt auf die Rodaer Straße im Norden des Gebietes über die Friedhofstraße bis östlich an den Parkplatz des Kulturhauses. Östlich wird das Gebiet bis über die Geraer Straße durch die Breite Straße zur Karl-Liebknecht-Straße abgegrenzt. Die Hospitalstraße wird aus dem Sanierungsgebiet entnommen. Südlich begrenzt das Sanierungsgebiet die Gerbergasse, der Roter Hof sowie ein Teil der im Zusammenhang bebauten Gebäude der Eichertstraße bis zum Brühl. Südwestlich wird das Innenstadtgebiet am Rathaus entlang der Straße Hinter der Mauer sowie Friedrich-Fröbel-Straße bis zum Anschluss Windmühlenstraße/Ecke Rodaer Straße abgegrenzt. Durch die Einschränkung der Maßnahmenliste wurde das Sanierungsgebiet um das Hortgebäude im Westen und die Hospitalstraße im Südosten verkleinert. Die verbleibenden Maßnahmen befinden sich im Sanierungsgebiet und sind im Rahmen des vereinfachten Sanierungsverfahrens innerhalb der Sanierungszeit von 15 Jahren realistisch umsetzbar. Für die Privateigentümer entsteht durch das vereinfachte Sanierungsverfahren der Vorteil der steuerlichen Abschreibung, von der die Eigentümer profitieren können. Gleichzeitig wird der Beschluss 040825 vom 04.08.2025 aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 9/ 0/ 2*)
Beschluss-Nr.: 101125 – förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes "Innenstadt Münchenbernsdorf" im vereinfachten Verfahren Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt gem. § 142 BauGB die beigefügte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Münchenbernsdorf“ im vereinfachten Verfahren und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht des § 144 Abs. 1 BauGB. Der Ausschluss der Genehmigungspflicht erfolgt gemäß der Absprache mit Vertretern der Bürgerinitiative vom 24.04.2025. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 050825 vom 04.08.2025 aufgehoben.
Karte zur Sanierungssatzung:
Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 9/ 0/ 2*)
Beschluss-Nr.: 111125 – Genehmigung von verfahrensfreien Bauvorhaben im Sanierungsgebiet Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt gem. § 144 Abs. 3 BauGB, dass für verfahrensfreie Bauvorhaben gem. § 63 ThürBO mit Ausnahme des § 63 Abs. 3 Nr. 2 ThürBO keine Sanierungsgenehmigung erforderlich ist. Die Sanierungsgenehmigungsfreiheit für verfahrensfreie Bauvorhaben basiert auf der Absprache mit Vertretern der Bürgerinitiative vom 24.04.2025. Die Anzeige und Genehmigung von Maßnahmen für die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen bleiben hiervon unberührt. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 060825 vom 04.08.2025 aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 9/ 0/ 2*)
Beschluss-Nr.: 121125 – Aufhebungsbeschluss Erneuerung Kinderplanschbecken im Naturbad - Teilleistung Abbruch-, Erd - und Betonarbeiten Der Stadtrat der Stadt Münchenbernsdorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses-Nr.: 220925 vom 30.09.2025 -Erneuerung Kinderplanschbecken im Naturbad in Münchenbernsdorf - Teilleistung Abbruch-, Erd- und Betonarbeiten. Abstimmungsergebnis: 15/ 11/ 10/ 0/ 1*)
*Gesetzliche Zahl der Mitglieder der Stadt Münchenbernsdorf/ davon anwesend/ Ja-Stimmen/ Nein-Stimmen/ Stimmenthaltungen
gez. Stehfest Bürgermeister der Stadt Münchenbernsdorf